EU-Kennzeichen

Die gesetzlichen Bestimmungen über die neuen EU-Kennzeichentafeln traten mit 2. Jänner 1990 in Kraft. Die aktuellen Tafeln (mit blauem EU-Balken am linken Rand) werden seit November 2002 ausgegeben. Bei aufrechter Zulassung besteht keine Verpflichtung zum Austausch der Kennzeichentafeln.

bei gleichzeitiger Abmeldung und Neuanmeldung und gleichem Besitzer, dürfen die Kennzeichentafeln beibehalten werden. In diesem Fall werden diese in der Zulassungsstelle nicht benötigt.

Wird ein Fahrzeug auf Wechselkennzeichen angemeldet, muss ein EU-Kennzeichen vorhanden sein. Besteht noch ein „altes“ Kennzeichen, wird diese alte Nummer eingezogen und durch eine neue Nummer ersetzt.

Der Zulassungsbesitzer kann bei aufrechter Zulassung jederzeit auf neue EU-Tafeln umsteigen. Bestellung in jeder Zulassungsstelle. Der Kaufpreis von € 18.- ist sofort zu bezahlen. Lieferzeit 4 bis 7 Tage.

Alte schwarze Kennzeichentafeln können nicht mehr nachbestellt werden! Im Falle der Unleserlichkeit oder bei Beschädigung müssen auch diese getauscht werden.
In diesem Fall bekommt man auf seiner Zulassungsstelle ein neues EU-Kennzeichen zugeteilt, die schwarzen KZ müssen abgegeben werden!

Für die Verwendung eines Fahrradträgers, der auf der Anhängevorrichtung montiert ist, kann der Antrag zur Ausfolgung einer roten Kennzeichentafel gestellt werden. Es wird für das betreffende Fahrzeug ein zusätzliches „rotes“ Kennzeichen ausgefolgt. Einfach auf einer für den Wohnort zuständigen Zulassungsstelle mit dem Zulassungsschein die rote Nummer bestellen. Der Antrag ist kostenlos, es ist lediglich das Kennzeichen im voraus zu bezahlen. Abholung ca. 1 Woche nach Antragserstellung.

Die Hinterlegung der Kennzeichen und des Zulassungsscheines erzwingen KEINEN Umstieg auf die neuen EU-Kennzeichen. In dem Fall ist die Zulassung weiterhin unverändert aufrecht; somit können schwarze und „alte“ weiße Tafeln hinterlegt werden.